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Filmbeitrag "Mühlbach-Windach" BR 24: Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 3.4.2017, 19.00 Uhr
Versammlungsort: Gasthof Saxenhammer, Hechenwang Anwesende: Britta Renner, Wolfgang Kurreck, Bernhard Jentsch, Dietmar Kirchberg, Heini Pittrich, Margarete Fasching, Inda Rind, Hannelore Frommknecht, Rudi Frommknecht, Klaus Burtscher, Michael Klas, Peter Fasching, Veronika Lieckfeld, Claus-Peter Lieckfeld, Doris Kreitner, Rudolf Frommknecht, Peter Fasching, Sabine und Christoph Köhl TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit Der 1. Vorsitzende Claus-Peter Lieckfeld bestätigt, dass ordungsgemäß eingeladen wurde. Die Versammlung ist beschlussfähig. TOP 2: Bericht der Kassenwartin Kassenwartin Britta Renner gibt einen kurzen Überblick über den Stand der Kasse. Alle Mitgliedsbeiträge wurden entrichtet. Ausgaben entstanden durch den Betrieb der Homepage und für die Organsation der beiden Vorträge. Kassenprüfer Rudolf Frommknecht bestätigt, dass die Kasse ordnungsgemäß geführt wurde und dass es keinerlei Beanstandungen oder Unstimmigkeiten gibt. TOP 3: Rudolf Frommknecht stellt den Antrag, den gesamten Vorstand zu entlasten. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen; der Vorstand wird ein- stimmig entlastet. TOP 4: Rückblick über die Aktivitäten des vergangenen Jahres. · Die Bilo hat zwei Vorträge veranstaltet: „Wölfe – was kommt da auf uns zu?“ und „Ehrenamt“. Beide Vorträge waren ausgesprochen gut besucht; die BiLO bekam mehrfach positives Feed-back. · Die BiLO setzt sich für die Arbeit der Flüchtlingshelfer ein; die Einrichtung einer Sozialberatungsstelle lag uns besonders am Herzen. · Mühlbach: Unser Einsatz für die Erhaltung des Mühlbachs hat bisher zwar nicht den gewünschten Erfolg gebracht, aber wir geben nicht auf. Derzeit liegt ein Akzent auf Pflegearbeiten: Mehrere BiLO-Mitglieder haben Faulschlamm und Altlaub aus dem Bach entfernt, um (in Absprache mit dem beratenden Limnologen Dr.Holzner) organismenschädigende Faulgasbildung zu unterbinden und Fischbrut und Froschlaich am Leben zu erhalten. · Die Serie „Wege in und um Windach“ ist nun schon mit der sechsten Folge im Windacher vertreten. Ziel ist es, die einzelnen Spaziergänge zu einer Broschüre mit BiLO-Werbung zusammenzufassen - als „Mitgebsel“ für interessierte Bürger und Besucher. · Der BiLO-Stammtisch wird gern besucht und hat sich zu einem entspannten Treff unter Gleichgesinnten entwickelt. Hier tauscht man sich aus und holt sich Impulse für neue Projektideen und Gruppenzusammenhalt. TOP 5: Projekte „auf Warteschleife“: · Vor einiger Zeit wurde angeregt, einen Photo-Wettbewerb zu veranstalten. Einiges dazu ist bereits vorbereitet und kann jederzeit neu angestoßen werden. · Die Idee, eine Baumallee – ob Obstbäume, Wildobst oder „Bäume des Jahres“ - ist noch nicht ausgereift. Rechtliches und die Frage der Erhaltungsarbeit müssten noch geklärt werden. TOP 6: Weitere Vorhaben · Die Veranstaltungsreihe soll fortgesetzt werden. Ein mögliches Thema ist „Gestaltung im ländlichen Raum“ · Im Herbst wird die BiLO ein Fest anlässlich des 10jährigen Bestehens feiern. Feste Programmpunkte der Feier am 16.September werden sein: Führung am Samstagvormittag durch Pater Theophil durchs Pflaumdorfer Moos (P.Theophil weiß eine Menge über die Geschichte des Mooses und über ornithologische Besonderheiten zu berichten); anschließend Weißwurstfrühstück in der Schlossgaststätte mit Auftritt der Musikkabarett-Gruppe Mistkapalla; abendliche Hauptveranstaltung – ebenfalls in der Gaststätte: Kurze Redebeiträge und Musik der Fraunhofer Saitenmusik. Die Versammlung schließt gegen 21.00 Uhr. Gezeichnet Veronika Lieckfeld, Schriftführerin Claus-Peter Lieckfeld
Wie geht es weiter mit dem Mühlbach? Gibt es neue Entwicklungen oder Aussichten? 1. Das Verwaltungsgericht wird den Antrag des BUND auf einstweilige Anordnung zur Wiederbeschickung voraussichtlich ablehnen, da die Klagebefugnis des BUND fehle. Die exakte Begründung steht noch aus. Im gesamten Wirrwarr, der Verwaltungsvorschriften scheint das aber nachvollziehbar, Einzelheiten s.Punkte 13-22. 2. Am 10.1.17 hat sich der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung damit beschäftigt, ob ein Hochwasserschutz-Gutachten durch die Gemeinde in Auftrag gegeben werden soll. 3. Das gesamte Verfahren für den vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim (WWA) angestrebten ersatzlosen Rückbau des Wehres ist sehr stark formalisiert. 4. Das WWA strebt einen Rückbau ohne jegliche Querverbauung der Windach an. 5. Die Einzelheiten der Ausführung z.B. Sicherung der Sohle der Windach sind nicht vorhersehbar, haben jedoch möglicherweise großen Einfluss auf Hochwasserszenarien. 6. Es existieren Darstellungen von Hochwasserszenarien aus der Zeit vor dem Bau des Windachspeichers, die schon wesentliche Erkenntnisse liefern. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein neues Gutachten keine darüber hinaus gehenden Erkenntnisse liefert. 7. Das Wehr ist nicht in der Lage Hochwasser zurück zu halten. Es kann jedoch die Energie des Wasserflusses herabsetzen und dadurch aber auch direkt Geschiebe vermindern. Das Geschiebe kann Hochwasserauswirkungen unvorhersehbar machen. 8. Bei entsprechendem Hochwasser ist die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Windach gefährdet, da der Brunnen im Überschwemmungsgebiet liegt. 9. Ein Rückbau des Wehres hat Auswirkungen auf z.T. geschützte Lebensräume, Habitate, FFH Gebiete, Auwald oberhalb des Wehres usw. 10. Ohne eine Querverbauung der Windach wird sich die Sohle des Flusses vertiefen und eine Beschickung des Mühlbaches aus der Windach wird verunmöglicht. 11. Der Besitzer des Wasserrechtes (WWA) ist zumindest bis zum Abschluss des Rückbauverfahrens für die Funktionsfähigkeit des Mühlbaches auch zur Ableitung der Hangquellen verantwortlich. 12. Die Punkte 7 bis 11 sind im Planfeststellungsverfahren zu klären. 13. Das Rückbau-Verfahren hat einige Eckpunkte zu durchlaufen, die den zeitlichen Rahmen auf mindestens 2, wahrscheinlich weniger als 10 Jahre festlegen (Mittelbewilligung im Haushalt des Landes für das WWA, Vorplanung, Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mit Anhörung der Beteiligten einschließlich Gemeinde Windach, Offenlegungsfristen, Widerspruchsfristen, Genehmigungen, Ausführung). 14. Die Gemeinde ist für die öffentliche Sicherheit verantwortlich. 15. Das zusammengebrochene Wehr gefährdet die Sicherheit. Dies wurde schon vor 2 Jahren durch das WWA festgestellt und die Familie Fasching damit unter Druck gesetzt, das Wasserrecht zu verkaufen. 16. Das WWA hat eine Doppelrolle inne, einerseits Aufsichtsbehörde, andererseits Eigentümerin des Wasserrechtes. 17. Der Besitzer (WWA) ist verpflichtet, das Bauwerk im genehmigten Zustand zu erhalten, bis ein neuer Zustand genehmigt wurde. 18. Aufsichtsbehörde für die Sicherheit des Bauwerkes ist das Landratsamt Landsberg (LRA). 19. In Zusammenschau der Punkte 13 bis 18 scheint die Auffassung des VG nachvollziehbar, dass aktuell keine Klagebefugnis des BUND besteht. 20. Die Gemeinde müsste das LRA auffordern, für die Sicherung des Bauwerkes zu Sorgen. 21. Wenn das LRA nicht in angemessener Zeit reagiert, muss das LRA weiter unter Druck gesetzt werden. Hierbei kann ein amtlicher, gerichtlich zugelassener Sachverständiger Hilfe leisten. 22. Möglicherweise muss das Wehr tatsächlich wiederhergestellt und gesichert werden, bis ein neues Bauwerk genehmigt ist. Dann wäre die Beschickung des Mühlbaches mit Wasser zur Sicherung des Lebensraumes der Bachmuschel und Mühlkoppe ein Federstrich. 23. Es bleibt etwas unklar, warum die Rechtsanwaltskanzlei diesen Weg nicht aufgezeigt hat. Dr. Christoph Köhl 1. Januar 2017. Wie steht es eigentlich um den Mühlbach? Frau Millonig hat den Sachstand im Landsberger Tagblatt aktuell zusammengefasst: siehe http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Wie-geht-es-am-Muehlbach-weiter-id40104442.html Neues zum Mühlbach Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbaucherschutz im Bayerischen Landtag Dr. Christian Magerl hatte im Dezember 2015 eine Anfrage zur Auflassung des Mühlbaches an das BayerischeStaatsminiterium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Die Stellungnahme zu dieser Anfrage liegt jetzt vor und kann bei Christoph Köhl angefragt werden, da das PDF-Format der Stellungnahme nicht auf die Bilo-homepage einstellbar ist. Beim Lesen der Stellungnahme drängt sich dem Verfasser dieser Notiz der Verdacht auf, dass das Wasserwirtschaftsamt dem Ministerium beim Schreiben die Feder geführt hat. Höchstes Gut in der vorliegenden Argumentation ist die Durchgängigkeit des Flusses für aufsteigende Fische. Diese ist tatsächlich nicht ausreichend gegeben, dabei spielt das Wehr der oberen Mühle in Windach jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Aus der Stellungnahme des StMUV sind folgende Punkte bemerkenswert (wörtliche Zitatesind kursiv gesetzt): Zur Ökologie: - die Durchgängigkeit der Windach ist an 5 verschiedenen Standorten nicht gegeben, - eine nur eingeschränkte Durchgängigkeit ist besteht am Mühlbach-Wehr und an 2 weiteren Standorten, auch am staatlichen Düker-Bauwerk an der A96 bei Eching. - eine Verbesserung der Durchgängigkeit der Windach ist durch Auflassung des Mühlbaches lediglich auf 1,2 km Länge gegeben - der Mühlbach liegt mit einem 60 m langen Teilstück innerhalb des FFH-Gebietes 7932-371 - der Mühlbach ist ein Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (auch hier irrt G. Völk in seinem Leserbrief im „Windacher“ vom 1.2.2016), - es wird vom StMUV genau wie vom Wasserwirtschaftsamt akzeptiert, dass „an Fließwasserverhältnisse gebundene Arten verschwinden werden“, ohne dass Lösungen für diesen Naturschutzkonflikt überhaupt erwogen werden. Zum Hochwasserschutz: - „Tendenziell erhöht sich die Überschwemmung in der Flussaue unterhalb des Wehres (Anm. des Verfassers: der Teil der Windach, der durch die Ortsmitte zieht), während sich in der Ortslage im Bereich der Einmündung des Mühlbaches eine leichte Senkung der Wasserspiegel errechnen lässt“. Die Genauigkeit der Hochwasserprognosen wird mit „ +/-10cm“ angegeben Bleibt zu hoffen, dass das Jahrhunderthochwasser beschließt,in diesem Jahrhundert auszubleiben, denn wenn das Wasser ins Haus zu läuft,kann schon 1 Zentimeter Höhenunterschied sehr viel sein, die Keller sind dann vollgelaufen. Aus diesem Grund haben wir in unserem Antrag die umgehende Erstellung eines hydrologischen Gutachtens seitens der Gemeinde beantragt. Es geht in dem ganzen Verfahren um die Abwägung von Gütern: aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes um die Durchgängigkeit für die Fischfauna auf 1,2km eines mittleren Flußabschnittes einerseits und andererseits um den Schutz der bedrohten Arten in ihren Biotopen, sowie um den Hochwasserschutz. Das Ortsbild und das Kulturgut Mühlbach sind schon längst auf der Strecke geblieben. Da bleibt jetzt nur abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht die Situation in dem anhängenden Verfahren einschätzt. Rudolf Frommknecht
30er-Geschwindigkeitsbeschränkung Hauptstraße Schöffelding
Verwaltungsgerichtstermin am 17. Februar im Rathaus mit Ortstermin in Schöffelding
Am heutigen Mittwoch stand die Verwaltungsgerichtsverhandlung zu der 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schöffeldinger Hauptstraße an. Diese wurde vom Bürgermeister angeordnet, nachdem eine Unterschriftensammlung mehrere Hundert Unterschriften dafür aus Schöffelding zusammengetragen hatte. Zuerst wurde vom Landratsamt moniert, dass der Bürgermeister das nicht ohne Gemeinderatsbeschluss anordnen könne. Nachdem der Gemeinderatsbeschluss vorlag, hob das Landratsamt die Anordnung „par ordre demufti“ auf. Gegen diese Aufhebung hat die Gemeinde Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Die Gerichtsverhandlung fand heute Vormittag statt. Bei dem Ortstermin in Schöffelding um 10 Uhr morgens war der Verkehr erwartungsgemäß spärlich, jedoch beeindruckten einige Fahrzeuge trotzder angezeigten und strittigen 30er Beschränkung durch beachtliche Geschwindigkeit. Wie gerufen kam eine Kindergartengruppe mit Betreuerinnen, die im Cafe Kurve ihr Frühstück holen wollten und anschaulich darstellten, dass den Fußgängern dort der Schutzraum fehlt. Der Richter nahm, die Situation detailliert auf und bei dem Verständnis, das er für die Geschwindigkeitsbegrenzung zeigte, kam Hoffnung auf, dass er dem Antrag der Gemeindezustimmen würde.
Die föderale Struktur mit der Gemeinde als kleinster selbständiger politischer Einheit hat hier jedoch wieder einen echten juristischen Fallstrick vorbereitet. Verkehrsanordnungen gehören zum übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden. Sie führen die Straßenverkehrsordnung nur aus. In dieser Situation hat nach der Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bis zum Verwaltungsgericht München generell die höhere politische Instanz das höhere Recht. Ober sticht Unter. Auch eine Gefahrensituation spielt keine Rolle, solange sie nur einer subjektiven Bewertung entstammt. Die einzige hier anwendbare Ausnahme ist im §45 Absatz 1b Satz 5 der Straßenverkehrsordnung geregelt: „Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen ... zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.“. Nachdem die Vertreter des Landratsamtes von ihrer Position nicht abgerückt sind und ein Verkehrskonzept im Sinne dieses Satzes 5 vom Gemeinderat schon vor Jahren ins Auge gefasst, aber nie beschlossen wurde, sah sich der Richter gezwungen, die Klage der Gemeinde abzuweisen. So bleiben die Schilder stehen, bis das heutige Urteil Rechtskraft erlangt hat, dann müssen sie abgebaut werden. Außer, der Gemeinderat schafft es in der verbliebenen Zeit, ein Verkehrskonzept, dass diese Beschilderung mit einschließt zu verabschieden. C. Köhl 17.2.2016
Windach, 1.November 2015
Antrag für die Gemeinderatssitzung am 10.11.2015:
Der Mühlbach ist ein wichtiges Kulturgut und als schützenswertes Biotop mit der Nr. 7932-0151 „Der Mühlbach im Süden von Windach“ für den Naturraum „Ammer-Loisach Hügelland“ eingetragen. Durch seine Aufflassung ist 1.) das geschützte Biotop (s.o.) mit seinem Bachmuschel- und Mühlkoppenbestand gefährdet, 2.) der historische Zusammenhang der Windach mit den erhaltenen Mühlgebäuden aufgelöst, 3.) das Ortsbild mit dem inselartigen Mühl-Anger gefährdet, 4.) der Ablauf der Sickerwasser und Quellen aus dem Osthang nicht mehr sichergestellt, 5.) mit einer Grundwasserabsenkung zu rechnen, die u.U. Gebäude gefährdet, 6.) mit einer Änderung der Fließdynamik der Windach bei Hochwasser zu rechnen, deren Folgen nicht absehbar sind, 7.) durch Sedimentabsetzung und Pflanzenanflug mit erhöhten Aufwendungen für die Gewässerpflege des Mühlbachs zu rechnen, 8.) der Hochwasser-Retentionsraum des Auwaldes oberhalb des jetzt bestehenden Wehres funktionslos geworden.
Um diese Folgeschäden und erhebliche finanzielle Belastungen für die Gemeinde zu vermeiden beschließt der Gemeinderat: 1.) Es werden Verhandlungen mit dem Wasserwirtschaftsamt über eine alternative Wasserversorgung des Mühlbaches aufgenommen. 2.) Das Wasserwirtschaftsamt wird aufgefordert, die Gemeinde fortlaufend und zeitnah über den Sachstand des Auflassungsverfahrens zu informieren und die Gemeinde zu hören. 3.) Es ist zu prüfen, ob Klage gegen das Wasserwirtschaftsamt erhoben werden kann, um das Amt zu zwingen, die Wasserversorgung des Mühlbaches aus den Gründen 1 und 4 bis 8 unverzüglich sicherzustellen. 4.) Die Sickerwässer und Quellen an der Ostseite des Mühlbaches sollen in diesen eingeleitet werden. 5.) Der Flora- und Fauna-Bestand ist in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden zu kartieren. 6.) Das Wasserwirtschaftsamt wird aufgefordert eine Befunderhebung an den Häusern, die im Staubereich des Mühlbachs stehen, zu erstellen. 7.) Ein unabhängiges hydrologisches Gutachten bzgl.der zu erwartenden, veränderten Fließgeschwindigkeit und des Hochwasserverhaltens der Windach ist vom Wasserwirtschaftsamt zu fordern bzw.in Auftrag zu geben. Für diese Aufgaben, insbesondere zu erstellende Gutachten, sind entsprechende Finanzmittel im Haushaltsplan für das Jahr 2016 vorzusehen.
Doris Kreitner, Dr.Christoph Köhl, Rudolf Frommknecht
Die BiLO setzt sich für den Erhalt der Schloßgaststätte in Windach ein. Unser Schreiben und die Aktivitäten unserer und weiterer Gemeinderäte führte bisher schon zu einer intensiven Diskussion des Themas im Gemeinderat. Unser Brief an die Gemeinderäte:
Dipl.-Ing. HolgerELIAS Hirschwangweg 15 86949Windach-Hechenwang
An den Bürgermeisterund die Gemeinderäte der Gemeinde Windach Von-Pfetten-Füll-Platz1 86949 Windach Hechenwang, 23.9.2015
Thema “Schloßgaststätte“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderäte,
die Bürgerinitiative Lebendiger Ortskern (BiLO), für die ich hier spreche, und auch ich selbst als engagierter Bürger der Gemeinde im OT Hechenwang, möchte Sie bitten, das Thema einer schnellen Wiedereröffnung der Schlossgaststätte gemeinsam und einvernehmlich voranzutreiben.
Die Schlossgaststätte in der Ortsmitte macht einen signifikanten Teil des sozialen Miteinanders in der gesamten Gemeinde aus. Darüber hinaus stellt sie eine geeignete Infrastruktur für Zusammenkünfte und das Vereinsleben zur Verfügung. Als denkmalgeschützes Bauwerk bildet sie außerdem, zusammen mit dem Schloss und weiteren Bauwerken im Umkreis, ein schützens- und erhaltenswertes Ensemble.
Obwohl heute im äußerlich guten Zustand, wird der Leerstand seine Spuren hinterlasssen und schnell sichtbar werden und dann den Ortseindruck von Windach deutlich prägen.
Genausowie die prosperienden Firmen in der Gemeinde zum gemeinschaftlichen Erhalt beitragen, sollte dies unseres Erachtens auch die Gemeinde selbst angehen und in ihrer wirtschaftlich ausgezeichneten Situation die Möglichkeit nutzen, das Gebäude einem neuen und engagierten Pächter zur Verfügung zu stellen.
Sie alle haben jetzt die Chance, nicht nur den Ortskern zu erhalten, sondern ein positives Signal für die Gemeindeentwicklung zu setzen, welches alle Bürger sicherlich honorieren werden!
Mit freundlichenGrüßen Holger Elias
1. Vorsitzender BiLO
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